WUSSTEN SIE SCHON...

dass Entsenden mit BBGO grenzenlos einfach ist?

BBGO KENNENLERNEN

Dienstreisen und Entsendungen – Ihr Manager zum abonnieren

BBGO ist die langersehnte Antwort auf die Komplexität der Entsenderichtlinie ins EU-Ausland. Lassen Sie aufwändige Recherchen und den fehlenden Überblick über entsandte Mitarbeiter hinter sich. BBGO – Ihr Expatmanager – organisiert für Sie alles an einem Ort, in Ihrem Web-Browser.

Grenzenlos einfach.

BBGO - Ihr Expatmanager

Vorteile für Ihre optimierten Entsendeprozesse:

Topaktuelle Rechtsnormen

BBGO basiert auf aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien und berücksichtigt bereits die reformierte EU-Entsenderichtlinie und deren Umsetzung seit Juli 2020.

Schnellere Entsendung

Mit BBGO gehören lange Recherchevorgänge der Vergangenheit an. Entsenden Sie jetzt schneller und effizienter Ihre Mitarbeiter ins Ausland!

Intuitiv und strukturiert

Mit BBGO haben Sie den Überblick - vom Entsendestatus Ihrer Mitarbeiter bis hin zu den erforderlichen Dokumenten pro Entsendung.

ab 49 €
monatlich

BBGO reduziert durch einen optimierten Entsendeprozess Ihren Arbeitsaufwand und das zu einem preiswerten Tarif.

Revolu­tio­nieren Sie ihren Ent­sende­pro­zess

Mit BBGO steht Ihnen ein selbsterklärender Entsende-Assistent zur Seite. Die intuitive Bedienoberfläche ermöglicht es Ihnen, ohne besondere Vorkenntnisse Ihren Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden. Überzeugen Sie sich selbst und setzen Sie noch heute BBGO in Ihrem Unternehmen ein.

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WUSSTEN SIE SCHON...

so einfach kann Entsenden sein!

Entsendedaten eingeben

Nutzen Sie die Schnittstelle von BBGO, um die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter mit dem Entsende-Assistenten zu verbinden. Um den ersten Entsendevorgang zu starten, tragen Sie im Anschluss die gewünschten Entsendedaten, wie Ziel und Zeitraum, beim gewünschten Mitarbeiterprofil ein.

Entsendedaten eingeben
Interview durchlaufen

Interview durchlaufen

Beantworten Sie im nächsten Schritt den von BBGO vorgegebenen Fragenkatalog. Hierbei werden Ihnen nur diejenigen Fragen ausgegeben, die zu Ihren gewünschten Entsendedaten des Mitarbeiters passen.

Checkliste bearbeiten

Als Ergebnis des ausgefüllten Fragebogens erhalten Sie eine Checkliste mit einer Übersicht über die zu erledigenden Aufgaben und weitergehenden Informationen zur Bearbeitung der erforderlichen Schritte. Sie können die so gewonnene Checkliste nun bequem bearbeiten.

Checkliste bearbeiten
Mitarbeiter entsenden

Mitarbeiter entsenden

Haben Sie alle Punkte Ihrer von BBGO vorgegebenen Checkliste erledigt, können Sie Ihren Mitarbeiter bedenkenlos ins EU-Ausland entsenden.

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GLOSSAR

Alle Begriffe rund um das Thema Mitarbeiterentsendung finden Sie hier einfach erklärt.

Das Mitführen einer A1-Bescheinigung ist bei Dienstreisen und Entsendungen von Arbeitnehmern (und auch Selbstständigen) ins EU-Ausland empfehlenswert und teilweise in einzelnen Ländern Pflicht. Sie dient gegenüber dem ausländischen Versicherungsträger als Nachweis darüber, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden und daher keine Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland zu zahlen sind. Sie ist unabhängig von der Dauer des Auslandseinsatzes für gesetzlich Versicherte bei der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters (ausschließlich auf elektronischem Weg) bzw. bei privat versicherten Mitarbeitern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen und wird maximal für 24 Monate erteilt.

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter für eine von vornherein begrenzte Zeit auf Weisung seines Arbeitgebers im Ausland, z.B. in einer Niederlassung des Arbeitgebers oder bei einem anderen Unternehmen, für seinen Arbeitgeber tätig wird.

Bei Auslandseinsätzen von Mitarbeitern kann mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger im Ausland eine sog. Ausnahmevereinbarung vereinbart werden, nach der für den vorübergehend in dem Land eingesetzten Mitarbeiter in dessen Interesse weiterhin die Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes Anwendung finden. Ausnahmevereinbarungen kommen dann in Betracht, wenn keine klassische Entsendung vorliegt und damit die ausländischen Sozialversicherungsvorschriften Anwendung finden würden, beispielsweise weil der Auslandseinsatz länger als 24 Monate dauert oder mit dem Mitarbeiter im Ausland ein lokaler Arbeitsvertrag geschlossen wird. Eine Ausnahmevereinbarung dient dann wie eine A1-Bescheinigung dem Beschäftigten als Nachweis darüber, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland gezahlt werden.

Ein Expat (von englisch "expatriate") ist die gebräuchliche Bezeichnung eines Mitarbeiters, der von seinem Arbeitgeber vorübergehend zu einer Niederlassung oder Gesellschaft ins Ausland entsandt wird.

Dienstreisen sind grundsätzlich alle Reisetätigkeiten von Mitarbeitern, die beruflich veranlasst sind. Bei grenzüberschreitenden Dienstreisen handelt es sich im Gegensatz zu Entsendungen um Auslandsreisen von Mitarbeitern von kürzerer Dauer. Eine allgemeingültige zeitliche Grenze, ab wann man nicht mehr von einer Dienstreise, sondern von einer Entsendung spricht, existiert nicht. Weit verbreitet ist ein Verständnis von Dienstreisen mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen, dies resultiert allerdings aus dem Steuerrecht. Arbeitsrechtlich knüpft man für Dienstreisen (nach § 2 Abs. 2 NachwG) an die Dauer von maximal einem Monat an.

Bei (vorübergehenden) Versetzungen ins Ausland wird mit dem Unternehmen im Ausland ein lokaler Arbeitsvertrag geschlossen. Für die Dauer des Auslandseinsatzes tritt ein anderer Arbeitgeber im Ausland als "Haupt-Arbeitgeber" an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers im Inland. Für das Arbeitsverhältnis gilt das Recht des Arbeitsortes im Ausland. Das deutsche Arbeitsverhältnis kann während der Versetzung ruhend gestellt oder aufgehoben werden.

Transitverkehr ist Verkehr, der durch verschiedene Länder geht, die weder Beginn noch Ziel der Reise sind.

Die 183-Tage-Regelung ist eine zeitliche Grenze für die Besteuerung von Einkünften von Mitarbeitern, die auch im Ausland tätig werden. Sie ist üblicherweise in Doppelbesteuerungsabkommen, die zwischen zwei Ländern abgeschlossen werden, enthalten. Liegen die weiteren Voraussetzungen dieser Regelung vor, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nicht im Ausland (Tätigkeitsland), wenn sich der Mitarbeiter dort nicht länger als 183 Tage im Jahr aufhält. Die Steuer ist dann ausschließlich im Wohnsitzland zu entrichten, wenn hier auch der zur Vergütung verpflichtete Arbeitgeber ansässig ist und dieser auch tatsächlich das Arbeitsentgelt zahlt.

Unter Payroll Services sind Dienstleistungen im Bereich Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnung zu verstehen. Werden Mitarbeiter ins Ausland entsandt und sind im Ausland beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, ist in dem Land ein Payroll Provider zu beauftragen, der die Lohnabrechnung nach den geltenden ausländischen Vorschriften durchführt und alle erforderlichen Beiträge an die zuständigen Stellen abführt.

BBGO als Lösung bei Dienstreise

Video zu rechtlichen Aspekten der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und BBGO


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Falls Sie es noch nicht wussten…

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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