Das Mitführen einer A1-Bescheinigung ist bei Dienstreisen und Entsendungen von Arbeitnehmern (und auch Selbstständigen) ins EU-Ausland empfehlenswert und teilweise in einzelnen Ländern Pflicht. Sie dient gegenüber dem ausländischen Versicherungsträger als Nachweis darüber, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden und daher keine Sozialversicherungsbeiträge im Entsendeland zu zahlen sind. Sie ist unabhängig von der Dauer des Auslandseinsatzes für gesetzlich Versicherte bei der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters (ausschließlich auf elektronischem Weg) bzw. bei privat versicherten Mitarbeitern bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen und wird maximal für 24 Monate erteilt.